Austritt
Austritte können nur schriftlich entgegen genommen werden. Sofern das Austrittdatum nicht ausdrücklich erwähnt wird, erfolgt die Löschung per sofort.
Allfällig noch ausstehende Mitgliedsbeiträge sind unverzüglich zu begleichen. Für eine Begründung des Austritts sind wir dankbar.
Austrittserklärungen sind schriftlich z.Hd. DI Paul Fischer, Rabenbergerweg 19, 4910 Ried im Innkreis oder per email:
Auszug aus unseren Vereinsstatuten:
Austritt oder Ausschluss
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vereinsvorstand, entbindet aber nicht von den Verpflichtungen für das laufende Jahr, auch wenn etwaige Veranstaltungen nicht zustande kommen sollten. Grundsätzlich gilt, dass die Austrittserklärung bis spätestens 30.11. des laufenden Clubjahres beim zuständigen Kassier schriftlich eintreffen muss. Austrittserklärungen nach diesem Stichtag gelten erst für das darauffolgende Vereinsjahr und entbinden NICHT von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das laufende Vereinsjahr.